Lenk- und Ruhezeiten
Gerne planen wir den von Ihnen gewünschten Reise- oder Fahrtverlauf unter Berücksichtigung der EG-Sozialvorschriften.
Nachfolgend haben wir Ihnen deshalb die wichtigsten Vorschriften zusammengestellt:
- Nach maximal 4,5 Stunden Lenkzeit muss eine Pause von mindestens 45 Minuten eingelegt werden. Eine Aufteilung der Pause in einen Teil von mindestens 15 Minuten gefolgt von mindestens 30 Minuten innerhalb bzw. unmittelbar nach der Lenkzeit von 4,5 Stunden ist ebenfalls zulässig.
- Die tägliche Lenkzeit darf 9 Stunden nicht überschreiten. Sie darf zweimal in der Woche auf maximal 10 Stunden verlängert werden.
- Mindestens 11 Stunden müssen als ununterbrochene tägliche Ruhezeit nach einer Tagesschicht eingelegt werden. Zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten darf die tägliche Ruhezeit dreimal auf 9 Stunden reduziert werden.
- Die Tagesschichtzeit (der Zeitraum zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende einschließlich aller Bereitschaftszeiten, Wartezeiten und Pausen) darf maximal 13 Stunden betragen. Sie darf zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten dreimal auf 15 Stunden verlängert werden.
- Der Fahrer hat in zwei aufeinander folgenden Kalenderwochen zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten von jeweils mindestens 45 Stunden oder eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit von mindestens 45 Stunden und eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit von mindestens 24 Stunden einzulegen, wobei die Reduzierung durch eine gleichwertige Ruhepause bis zum Ende der dritten Folgewoche ausgeglichen werden muss.
- Eine wöchentliche Ruhezeit ist spätestens nach sechs 24-Stunden-Zeiträumen einzulegen. Bei einer Fahrt im grenzüberschreitenden Personenverkehr muss die wöchentliche Ruhezeit (ausnahmsweise und unter bestimmten Voraussetzungen) erst nach spätestens 12 aufeinander folgenden 24-Stunden-Zeiträumen erfolgen.