Reisebedingungen Tagesfahrten

(Auszug. Die ausführlichen Reisebedingungen können unter www.binder-reisen.de eingesehen werden. Auf Wunsch senden wir Ihnen diese zu).

Mindestteilnehmerzahl
Die Mindestteilnehmerzahl beträgt bei allen Fahrten dieses Programms 20 Personen.

Anmeldung - Abschluss des Reisevertrages
Tagesfahrten: Die Anmeldung kann schriftlich oder mündlich vorgenommen werden. Die Anmeldung wird von uns nicht schriftlich bestätigt. Bezahlung der Reise im Reisebüro gegen Aushändigung des Fahrscheins oder bar beim Fahrer bei Abreise.
Zweitagesfahrten: Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich oder mündlich vorgenommen werden. An seine Anmeldung ist der Reiseteilnehmer bis zur Annahme durch uns gebunden, längstens jedoch 14 Tage ab Datum der Anmeldung. Die Anmeldung/Buchung wird für uns erst verbindlich, wenn diese dem Reiseteilnehmer bzw. dem von ihm eingeschalteten Reisebüro gegenüber schriftlich von uns bestätigt wurde.

Datenschutz
Binder-Reisen erfasst und speichert Kundendaten ausschließlich zur Durchführung der Reise, Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und zu Werbezwecken im Rahmen der Kundepflege. Der Verwendung zu Werbezwecken kann der Kunde jederzeit widersprechen. (§ 28 des Bundesdatenschutzgesetzes). Ebenso wie für die Ausübung der weiteren Rechte nach §§ 34, 35 Bundesdatenschutzgesetz genügt dazu eine kurze Mitteilung.

Bezahlung
Tagesfahrten: Bezahlung der Reise im Reisebüro gegen Aushändigung des Fahrscheins oder bar beim Fahrer bei Abreise.
Zweitagesfahrten: Zahlungen auf den Reisepreis, also auch die Anzahlung, sind nur gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines im Sinne des § 651k Abs.3 BGB zu leisten. Dieser Sicherungsschein der Hanse Merkur Reiseversicherung AG wird Ihnen mit der Buchungsbestätigung ausgehändigt. Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zu bezahlen. Der restliche Reisepreis ist - sofern nichts anderes vereinbart wurde - 14 Tage vor Reisebeginn fällig. Die Reisepapiere werden nach Zahlungseingang zugesandt bzw. dem Reiseteilnehmer ausgehändigt.

Umbuchung
Umbuchungen von Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft oder Beförderungsart sind grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den Rücktrittsbedingungen (Stornoentschädigung) und nachfolgender Neuanmeldung möglich. Voraussetzung jeder Umbuchung ist die Verfügbarkeit der Leistung.
 

Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn

Tagesfahrten ohne Zusatzleistungen
Diese Fahrten werden nur auf Wunsch schriftlich bestätigt. Bei Rücktritt bis zwei Tage vor Abfahrt entstehen keine Rücktrittsgebühren. Bei späterer Absage behalten wir uns vor, Stornokosten bis zu 50 % des Reisepreises zu berechnen; bei Nichterscheinen 100 %.

Tagesfahrt mit Zusatzleistungen.
Tagesfahrten mit eingeschlossenen Zusatzleistungen (Führungen, Schiff-, Bahnfahrten, Eintritte, Essen u.ä.) werden schriftlich bestätigt.
Für diese gelten folgende Rücktrittskonditionen:
bis 8 Tage vor Fahrtbeginn keine Kosten
vom 7. bis 5. Tag vor Fahrtbeginn     50 % des Reisepreises
vom 4. bis 2. Tag vor Fahrtbeginn     80 % des Reisepreises
ab Vortag der Fahrt                          100 % des Reisepreises

Tagesfahrten zu Konzert & Musical
Tagesfahrten zu Konzert & Musical werden schriftlich bestätigt.
Für diese gelten folgende Rücktrittskonditionen:
Die Kosten der Konzertkarte können nicht erstattet werden
Darüber hinaus berechnen wir für die Fahrtleistung folgende Rücktrittskosten
vom 7. bis 5. Tag vor Fahrtbeginn     50 % der Fahrtkosten
vom 4. bis 2. Tag vor Fahrtbeginn     80 % der Fahrtkosten
ab Vortag der Fahrt                          100 % der Fahrtkosten

Zweitagesfahrten: Bei Rücktritt des Reiseteilnehmers vom Reisevertrag vor Reiseantritt (Storno) können wir anstelle der konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung folgende pauschalierte Stornoentschädigung geltend machen:
vom 60. bis 43. Tag vor Reisebeginn 2 %,     
vom 42. bis 31. Tag vor Reisebeginn 10 %,     
vom 30. bis 22. Tag vor Reisebeginn 25 %,  
vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 35 %    
vom 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn 45 %,    
vom 7. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt 60 %.     

Die Stornoentschädigung berechnet sich aus dem Endreisepreis je angemeldetem Reiseteilnehmer. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung. Die pauschalierte Stornoentschädigung ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbes ermittelt worden. Auf Verlangen des Reisenden sind wir verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen. Bei Auftreten unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe kann der Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß des dann geltenden § 651h Abs.3 BGB neuer Fassung auch ganz entfallen.

Rauchen
Bei allen Busreisen besteht Rauchverbot. Für Raucher werden entsprechende Pausen eingelegt.

Absagevorbehalt bei Mindestteilnehmerzahl
Bei allen Angeboten dieses Programms beträgt die Mindestteilnehmerzahl 20 Personen.
Aufgrund dieser festgelegten Mindestteilnehmerzahl können wir bei Tagesfahrten bis 10.00 Uhr am Vortag der Fahrt, bei Zweitagesfahrten bis 21 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden konnte. Der Kunde wird hiervon unverzüglich in Kenntnis gesetzt, evtl. Zahlungen erstattet. Weitere Ansprüche können gegen uns nicht geltend gemacht werden.

Mängelanzeigen, Abhilfeverlangen
Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen sind unverzüglich an unsere Mitarbeiter zu richten. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich und erforderlich ist.

Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen sowie vertragliche Ansprüche, die auf offensichtlichen Mängeln der Erbringung sonstiger Leistungen von uns oder der Vermittlung von fremden Leistungen beruhen, muss der Reiseteilnehmer uns gegenüber geltend machen (siehe hierzu die Kontaktdaten am Ende dieser Reisebedingungen). Die Geltendmachung kann auch über einen Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen gebucht war. Vertragliche Ansprüche des Kunden wegen nicht vertragsgerechter Erbringung von Reiseleistungen verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte.

Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Reisevertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist unser Sitz.

Buchung per Internet oder E-Mail
Bei Vertragsabschlüssen über die Internetseiten des Veranstalters oder mittels E-Mail besteht die Möglichkeit der Online-Streitbeilegung über http://ec.europa.eu/consmers/odr

 

Binder Reisen GmbH · Bergheimer Str. 12 · 70499 Stuttgart

Tel. 0711-139650 · Fax 0711-13965900

e-mail: info@binder-reisen.de · www.binder-reisen.de

Handelsregister Stuttgart HRB 6361 · UST.-ID DE147845411

Geschäftsführer: Harald Binder, Christian Binder · Stand: Januar 2023

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