Reisebedingungen erleben & genießen

1. Anmeldung - Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich oder mündlich vorgenommen werden. An seine Anmeldung ist der Reiseteilnehmer bis zur Annahme durch uns gebunden, längstens jedoch 14 Tage ab Datum der Anmeldung. Die Anmeldung/Buchung wird für uns erst verbindlich, wenn diese dem Reiseteilnehmer bzw. dem von ihm eingeschalteten Reisebüro gegenüber schriftlich von uns bestätigt wurde. Der Anmelder übernimmt die volle Haftung für die Einhaltung der Vertragspflichten weiterer von ihm angemeldeter Reiseteilnehmer. Voraussetzung hierfür ist jedoch die Unterzeichnung einer ausdrücklich hierauf gerichteten und gesonderten Erklärung bei Abschluss des Reisevertrages.

2. Datenschutz

Binder-Reisen erfasst und speichert Kundendaten ausschließlich zur Durchführung der Reise, Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und zu Werbezwecken im Rahmen der Kundepflege. Der Verwendung zu Werbezwecken kann der Kunde jederzeit widersprechen. (§ 28 des Bundesdatenschutzgesetzes). Ebenso wie für die Ausübung der weiteren Rechte nach §§ 34, 35 Bundesdatenschutzgesetz genügt dazu eine kurze Mitteilung.

3. Bezahlung

Zahlungen auf den Reisepreis, also auch die Anzahlung, sind nur gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines im Sinne des § 651k Abs.3 BGB zu leisten. Dieser Sicherungsschein der Hanse Merkur Reiseversicherung AG wird Ihnen mit der Buchungsbestätigung ausgehändigt. Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises, höchstens jedoch € 250,- pro Reiseteilnehmer zu bezahlen. Der restliche Reisepreis ist - sofern nichts anderes vereinbart wurde - 14 Tage vor Reisebeginn fällig. Die Reisepapiere werden nach Zahlungseingang zugesandt bzw. dem Reiseteilnehmer ausgehändigt. Sind die Voraussetzungen der Fälligkeit des gesamten Reisepreises erfüllt, so besteht für den Reiseteilnehmer ohne Zahlung des gesamten Reisepreises kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch uns. Wir sind berechtigt, die Leistung endgültig zu verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Reisevertrages vom Reiseteilnehmer zu verlangen, wenn dieser sich mit der Zahlung des Reisepreises in Verzug befindet und die Leistungsverweigerung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (§ 326 BGB) vorher durch uns dem Reiseteilnehmer schriftlich angedroht worden ist. Stornoentschädigungen, Bearbeitungs und Umbuchungsgebühren sowie Versicherungsprämien sind sofort fällig.

4. Vertragliche Leistungen - Preise

Die von uns geschuldeten einzelnen vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung zu den einzelnen Reisen in Verbindung mit dem ausgedruckten Reiseverlauf. Die geplanten Besichtigungen sind im Reiseverlauf ausgedruckt. Sofern im Reiseverlauf nicht anders ausgedruckt, sind Kosten für Stadtrundfahrten, Straßensteuern, Bahn-/Fähr-/Schifffahrten ebenfalls eingeschlossen. Änderungen dieser Angaben durch entsprechende Mitteilungen vor Vertragsabschluss bleiben vorbehalten. Die im Reiseverlauf aufgeführten Gelegenheiten oder Möglichkeiten zu fakultativen Unternehmungen sind nicht Bestandteil des Reisevertrages, evtl. mit ihnen verbundene Kosten sind nicht im Reisepreis enthalten. Alle Preisangaben sind pro Person, der Grundpreis bezieht sich auf die Unterbringung im halben Doppelzimmer. Weitergehende/ abweichende Leistungen sind bei den einzelnen Reisen angegeben. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. Sie sollte aus Beweisgründen schriftlich getroffen werden. Evtl. Angaben von Reiseleitern sind unverbindlich. Die angegebenen Hotelkategorien entsprechen der landesüblichen Einteilung. Bei allen Busreisen und -fahrten im Rahmen unserer Reiseveranstaltungen besteht Rauchverbot. Für Raucher werden entsprechende Pausen eingelegt. Vermitteln wir ausdrücklich im fremden Namen nur einzelne Reiseleistungen wie z.B. Flüge, Fährtransporte oder Reiseprogramme fremder Veranstalter, so richtet sich das Zustandekommen des Vertrages und dessen Inhalt nach den jeweiligen Bedingungen des fremden Vertragspartners, soweit diese einbezogen wurden.

5. Preisänderungen

Wir sind berechtigt, den bestätigten Reisepreis zu erhöhen, wenn sich für uns unvorhersehbar und nach Vertragsabschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund von Umständen erhöhen oder neu entstehen, die nicht von uns zu vertreten sind: Devisenwechselkurse für die betreffende Reise; Beförderungstarife (insbesondere wegen Ölpreisverteuerungen); behördliche Gebühren oder sonstige Abgaben (z. B. Flughafengebühren). Die Preiserhöhungen sind nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem Reisebeginn ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt. Der Reisepreis darf nur in dem Umfang erhöht werden, der der Erhöhung in den o. g. Preisbestandteilen und ihrer Auswirkung auf die Kosten der Reise entspricht.Wir sind verpflichtet, dem Reiseteilnehmer auf Anforderung entsprechende Belege und Nachweise zu übermitteln. Der Reiseteilnehmer wird von uns über eine etwaige Preiserhöhung unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes, jedoch spätestens 3Wochen vor Reisebeginn, informiert. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 8 %, so ist der Reiseteilnehmer berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vomVertrag zurückzutreten. Der Reiseteilnehmer kann stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise aus unserem Angebot verlangen, sofern wir in der Lage sind, diese ohne Mehrpreis für den Reiseteilnehmer aus unserem Angebot anzubieten. Der Rücktritt oder das Verlangen einer Ersatzreise müssen unverzüglich gegenüber uns oder dem buchenden Reisebüro erklärt werden.

6. Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn

Bei Rücktritt des Reiseteilnehmers vom Reisevertrag vor Reiseantritt (Storno) können wir anstelle der konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung folgende pauschalierte Stornoentschädigung geltend machen:

Stornostaffeln für mehrtägige Reisen:

Die Stornoentschädigung berechnet sich aus dem Endreisepreis je angemeldetem Reiseteilnehmer. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung. Die pauschalierte Stornoentschädigung ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbes ermittelt worden. Auf Verlangen des Reisenden sind wir verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen. Bei Auftreten unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe kann der Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß des dann geltenden § 651h Abs.3 BGB neuer Fassung auch ganz entfallen.

7. Umbuchung

Umbuchungen von Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft oder Beförderungsart sind grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den o. g. Bedingungen (Stornoentschädigung) und nachfolgender Neuanmeldung möglich. Voraussetzung jeder Umbuchung ist die Verfügbarkeit der Leistung. Umbuchungen, bei denen sich lediglich der Abreiseort ändert, werden gegen eine Bearbeitungsgebühr von € 10,- akzeptiert. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter an der Reise teilnimmt. Wir können der Teilnahme des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der Reiseteilnehmer ist deshalb verpflichtet, auf Anforderung unverzüglich die erforderlichen Angaben über den Dritten zu machen, damit die Voraussetzungen für den Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers geprüft werden können. Für den Reisepreis und die durch den Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers entstehenden Mehrkosten haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer als Gesamtschuldner.

8. Absagevorbehalt bei Mindestteilnehmerzahl

8.1. Ist in der Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so können wir bis 21 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

8.2. In diesem Fall kann der Reiseteilnehmer statt dessen die Teilnahme an einer anderen Reise aus unserem Angebot verlangen, sofern wir in der Lage sind, diese ohne Mehrpreis für den Reiseteilnehmer aus unserem Angebot anzubieten.

8.3. Die bei der Reise festgelegte Mindestteilnehmerzahl gilt auch für zusätzlich buchbare Ausflüge.

9. Kündigung des Reisevertrages wegen besonderer Umstände

9.1. Wird die Reise durch höhere Gewalt, die bei Vertragsabschluss nicht voraussehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseteilnehmer als auch wir den Reisevertrag nach Maßgabe der entsprechenden gesetzlichen Bestimmung, § 651 j BGB, kündigen. Wir werden nach Kenntniserlangung der Gründe, die zur Kündigung wegen höherer Gewalt berechtigen, den Reiseteilnehmer unverzüglich darüber informieren.

9.2. Wir können aus wichtigem Grund vor Reiseantritt und auch während der Reise jederzeit den Reisevertrag unter Beachtung der Bestimmungen des § 643 Bürgerliches Gesetzbuch kündigen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere gegeben sein, wenn der Reiseteilnehmer den vorher bekanntgegebenen besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder wenn der Reiseteilnehmer durch sein Verhalten den Reiseablauf nachhaltig stört oder gefährdet und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder abgeholfen werden kann.

10. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reiseteilnehmer einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen) so besteht für den Reiseteilnehmer lediglich ein Anspruch auf Erstattung der ersparten Aufwendungen, nicht jedoch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises. Die ersparten Aufwendungen werden dem Reiseteilnehmer zurückerstattet, sobald und soweit sie uns von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich gutgeschrieben wurden.

11. Vertragliche Leistungen

Unsere vertragliche Leistungspflicht bestimmt sich nach der Reiseausschreibung in Verbindung mit der Buchungsbestätigung und allen ergänzenden Informationen von uns für die jeweilige Reise.

12. Haftung

12.1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht schuldhaft durch uns herbeigeführt wurde.

12.2. Unsere vertragliche Haftung gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die zur Verfügung stehende Haftungssumme beträgt jedoch mindestens € 4100,-. Ergeben sich aus rechtlichen Regelungen jedoch zwingend weitergehende Ansprüche des Reisenden gegenüber uns, so bleiben diese Ansprüche von der vorstehenden Haftungsbegrenzung unberührt.

12.3. Weitere Haftungsbeschränkungen können sich (nach deutschem Recht gemäß § 651 BGB) aus internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften ergeben.

13. Gewährleistung

13.1. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reiseteilnehmer Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleich oder höherwertige Ersatzleistung erbringen. Der Reiseteilnehmer kann die Ersatzleistung ablehnen, wenn die Annahme ihm nicht zuzumuten ist.

13.2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reiseleistung durch uns kann der Reiseteilnehmer eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit der Buchung der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Anspruch auf Minderung besteht nicht, soweit es der Reiseteilnehmer schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

13.3. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels, aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt wird. Der Reiseteilnehmer schuldet uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

13.4. Sofern wir einen Umstand zu vertreten haben, der zu einem Mangel der Reise führt, kann der Reiseteilnehmer Schadensersatz verlangen. Auf die gesetzlichen Folgen des mitwirkenden Verschuldens (Mitverschulden) des Reisenden bei Entstehung des Schadens, bei der Unterlassung des Reiseteilnehmers, uns auf die Gefahr eines ungewöhnlichen hohen Schadens aufmerksam zu machen und die Unterlassung des Reiseteilnehmers, den Schaden abzuwenden und zu mindern, wird ergänzend hingewiesen (§ 254 BGB).

14. Mängelanzeigen, Abhilfeverlangen:

Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen sind unverzüglich an die Reiseleitung oder unsere Vertretung im Reisegebiet zu richten, die in den Reiseunterlagen bezeichnet sind. Reiseleitungen bzw. Vertretungen sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich und erforderlich ist. Sie sind jedoch nicht befugt, Ansprüche mit Wirkung gegen uns anzuerkennen.

15. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

15.1. Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen sowie vertragliche Ansprüche, die auf offensichtlichen Mängeln der Erbringung sonstiger Leistungen von uns oder der Vermittlung von fremden Leistungen beruhen, muss der Reiseteilnehmer uns gegenüber geltend machen (siehe hierzu die Kontaktdaten am Ende dieser Reisebedingungen). Die Geltendmachung kann auch über einen Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen gebucht war.

15.2. Die in Ziffer 1 bezeichneten Ansprüche des Reiseteilnehmers verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem wir oder unsere Haftpflichtversicherung die Ansprüche schriftlich zurückweisen.

15.3. Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen des Reiseteilnehmers gegenüber uns an Dritte. Das Abtretungsverbot betrifft sämtliche Ansprüche aus dem Reisevertrag und im Zusammenhang damit sowie Ansprüche aus unerlaubter Handlung und ungerechtfertigter Bereicherung. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der vorbezeichneten Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen unzulässig.

16. Pass-/Visa-, Gesundheitsbestimmungen

16.1. Ein gültiger Personalausweis ist bei allen Reisen mitzuführen, Ausnahmen sind im Programm beim Reiseverlauf vermerkt. Bei den dortigen Angaben wird unterstellt, dass der Reisende Staatsbürger des Staates ist, in dem die Reise angeboten wird. In der Person des Reisenden begründete persönliche Umstände können nicht berücksichtigt werden, soweit sie der Reisende nicht ausdrücklich bei der Buchung mitgeteilt hat.

16.2. Ergeben sich für den Reiseteilnehmer wegen der genannten Vorschriften Schwierigkeiten, die seine Teilnahme an der Reise verhindern oder beeinträchtigen, so ist er deshalb nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt. Voraussetzung ist, dass wir unsererseits zur Leistungserbringung in der Lage und bereit sind, und die genannten Schwierigkeiten von uns nicht zu vertreten sind. Gegenseitige Ansprüche im Falle schuldhaften Verhaltens bleiben unberührt, soweit die Haftungsbegrenzungen in diesen Reisebedingungen nicht eingreifen.

16.3. Soweit wir gemäß Ausschreibung die Besorgung von Visa und/oder ähnlichen Reisedokumenten durch die zuständigen nationalen oder ausländischen Behörden übernommen haben, ist die Erteilung der Visa und/oder entsprechender Dokumente nicht Bestandteil unserer Leistungsverpflichtungen. Der Reisende trägt allein das Risiko der Erteilung oder Nichterteilung dieser Dokumente.

17. Ausführendes Luftfahrtunternehmen

Wir informieren den Reiseteilnehmer über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft vor der entsprechenden Flugbeförderungsleistung, sobald diese feststeht. Soweit dies bei Anmeldung noch nicht der Fall ist, muss zunächst die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft angegeben werden. Bei Wechsel der Fluggesellschaft nach erfolgter Anmeldung ist der Reiseteilnehmer unverzüglich zu unterrichten.

18. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich unserer Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

19. Verlust und Beschädigung von Reisegepäck

Bei Reisegepäck sind Verlust oder Beschädigung sowie Verspätungen unverzüglich dem Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet (bei Flugbeförderung international als P.I.R. = Property Irregularity Report bezeichnet). Ohne rechtzeitige Anzeige besteht die Gefahr eines Anspruchsverlustes. Für Fluggepäck und Seegepäck (bei Kreuzfahrten) wird auf die in den internationalen Abkommen (Art. 26 des Warschauer Abkommens für Fluggepäck) oder gesetzlichen Bestimmungen (Art. 12 der Anlage zu §§ 664 ff HGB für Seegepäck) enthaltenen Ausschlussfristen hingewiesen.

20. Gültigkeit der Ausschreibung

Die Ausschreibung erfolgte im Dezember 2022. Naturgemäß ist nur der zu diesem Zeitpunkt bekannte Stand wiedergegeben, auch Fehler können selbst bei größter Sorgfalt vorkommen. Einseitige Änderungen durch Binder-Reisen sind daher möglich und bleiben vorbehalten, solang der Vertrag mit dem Kunden noch nicht zustande gekommen ist.

21. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Reisevertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist unser Sitz.

22. Buchung per Internet oder E-Mail

Bei Vertragsabschlüssen über die Internetseite des Veranstalters oder mittels E-Mail besteht die Möglichkeit der Online-Streitbeilegung über ec.europa.eu/consumers/odr

 

Binder Reisen GmbH · Bergheimer Str. 12 · 70499 Stuttgart

Tel. 0711-139650 · Fax 0711-13965900

e-mail: info@binder-reisen.de · www.binder-reisen.de

Handelsregister Stuttgart HRB 6361 · UST.-ID DE147845411

Geschäftsführer: Harald Binder, Christian Binder · Stand: Januar 2023

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